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Neue Mindestbestehensgrenzen bei B2 - Neuer Termin für das Inkrafttreten - Berichtigung

Neue Mindestbestehensgrenzen bei B2 - Neuer Termin für das Inkrafttreten - Berichtigung

Liebe KollegInnen,
liebe KandidatInnen
liebe FreundInnen des ÖSD,
 
das ÖSD Institut Griechenland vertagt das Inkrafttreten der neuen Regelung bezüglich der neuen Mindestbestehensgrenzen bei B2 auf die Prüfungsperiode Dezember 2020, als Entgegenkommen gegenüber Anfragen von Lehrkräften und KandidatInnen, welche wegen der außerordentlichen Schutzmaßnahmen gegen den SARS-Cov-2 deren Prüfungen verschieben mussten, und dies nach Zusage, unter absoluter Ausnahme, seitens der ÖSD Zentrale in Österreich.


Wir erinnern Sie daran, dass die neuen Mindestbestehensgrenzen bei den drei Fertigkeiten, welche bei der schriftlichen Prüfung geprüft werden, sprich dem Lesen, dem Hören und dem Schreiben, sich bei 50% befinden werden (Lesen 10/20, Hören, 10/20, Schreiben 15/30) und Voraussetzung für das Bestehen der Prüfung bilden, während die allgemeine Bestehensgrenze weiterhin bei 60% der Gesamtpunktzahl bleibt.


Die Zusammenrechnung der erreichten Punktzahl bei den drei Fertigkeiten gilt nach wie vor und bildet weiterhin einen Vorteil für die TeilnehmerInnen.
 
Wir wünschen Ihnen schöne Sommerferien!
 
Für die Prüfungsabteilung
T. Schürmann/D. Grivokostopoulou

 

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Beratungszeiten (nach Absprache)

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