Das ÖSD Institut Griechenland hat sich bei dessen Gründung das Ziel gesetzt, sich als der kandidatenfreundliche Träger im Prüfungswesen zu etablieren. Im Jahr 1998 wurde das ÖSD als erfolgreiches und richtungsweisendes Sprachenprojekt – durch die Europäische Kommission mit dem „Europäischen Siegel für innovative Spracheninitiativen“ ausgezeichnet.
Beim ÖSD stehen die Kandidaten im Zentrum der Bemühungen, was sich in einer Reihe von Vorteilen ausdrückt.
Allgemeine Vorteile:
Prüfungsbezogene Vorteile:
Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Österreichische Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) ist ein staatlich anerkanntes Prüfungssystem für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache. Die Prüfungen des ÖSD entsprechen internationalen Rahmenrichtlinien und orientieren sich an den Niveaubeschreibungen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) und an Profile deutsch. ÖSD-Prüfungen sind als Nachweis von Deutschkenntnissen weltweit anerkannt.
ÖSD steht einerseits für „Österreichisches Sprachdiplom Deutsch“ und andererseits für „Österreich, Schweiz, Deutschland“. Das ÖSD geht von einer plurizentrischen Sprachauffassung aus und möchte die Vielfalt der deutschen Sprache in den Prüfungen real widerspiegeln. Demgemäß werden die Standardvarietäten der deutschsprachigen Länder (Österreich – Schweiz – Deutschland) als gleichwertig angesehen und in den Prüfungen berücksichtigt. Die Texte in den Aufgaben zu Lesen und Hören stammen aus diesen drei deutschsprachigen Ländern.
Das ÖSD ist Vollmitglied von ALTE (Association of Language Testers in Europe) und die ÖSD Zertifikate sind in Griechenland vom ASEP anerkannt.
Parallel dazu war und ist das ÖSD an mehreren internationalen Projekten (Europarat) beteiligt: Als Mitherausgeber leistet das ÖSD beispielsweise einen wesentlichen Beitrag zur Verbreitung des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) des Europarats sowie der Publikationen Mündlich und Profile deutsch.
Überdies beteiligt sich das ÖSD ständig mit verschiedenen Beiträgen in diversen Fachmagazinen (siehe Literaturhinweise), bei Tagungen und Workshops an der Fachdiskussion und dem wissenschaftlichen Austausch.
Das ÖSD Institut hat griechenlandweit 14 Prüfungszentren und bietet an über 20 Terminen im Jahr Prüfungen an. Hier können Sie alle Prüfungstermine je nach Standort und Prüfungsperiode finden.
Die Anmeldung zu den ÖSD Prüfungen ist einfach und besteht aus zwei Schritten.
KandidatInnen mit Lernschwäche müssen den entsprechenden ärztlichen Bescheid per E-Mail an die Adresse
In jedem Fall müssen Einschreibung, Überweisung der Prüfungsgebühren innerhalb der Anmeldefrist geschehen. Die Anmeldefrist je nach Standort und Prüfungsperiode können Sie hier einsehen.
In jedem Fall müssen Einschreibung, Überweisung der Prüfungsgebühren sowie der Versand der Dokumente innerhalb der Anmeldefrist geschehen. Die Anmeldefrist je nach Standort und Prüfungsperiode können Sie hier einsehen.
Damit sich ein Kandidat für die Prüfungen anmelden kann, wird ein Identifikationsdokument benötigt (Personalausweis, Reisepass oder Taftoprosopia - ein von der Polizei für unter 12jährige ausgestelltes Dokument).
Damit die Anmeldung abgeschlossen werden kann, müssen:
Weitere Details bezüglich der Überweisung von Prüfungsgebühren finden Sie unter der nächsten Frage „WIE ERFOLGT DIE ÜBERWEISUNG DER PRÜFUNGSGEBÜHREN?“
Um die Zahlung Prüfungsgebühren durchzuführen, müssen Sie den entsprechenden Betrag auf das Konto des ÖSD Instituts Griechenland überweisen. Die Bankdaten lauten: Piraeus Bank, SWIFT/BIC:PIRBGRAA, IBAN:GR05 0171 5500 0065 5010 1340 955, Inhaber: ΣΧΟΛΗ ΜΩΡΑΪΤΗ Α.E
Im Falle einer Einzelanmeldung müssen der vollständige Name des Teilnehmenden und die Niveaustufe als Überweisungsbegründung angeben.
Bei Gruppenregistrierung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Bei Gruppenregistrierung mit einheitlicher Überweisung der Prüfungsgebühren für alle angemeldeten Kandidaten ist in der Begründung nur der ÖSD-Plattformcode der Schule / Sprachschule / Lehrkraft (Benutzername) anzugeben
- Bei Gruppenregistrierung mit Einzelüberweisungen, müssen der Plattformcode der Schule / Sprachschule / Lehrkraft (Benutzername) und der Name des/der Kandidaten/in angegeben werden.
Zwei Wochen vor den Prüfungen werden die Kandidatenscheine auf die ÖSD Plattform hochgeladen. Sobald dies der Fall ist, können Sie den Kandidatenschein mittels der Ausweis-, Reisepass- oder AMKA-Nummer finden – hierbei müssen Sie genau das einfügen, was Sie im entsprechenden Feld bei der Einschreibung angegeben haben. Die Verantwortung für das rechtzeitige Abrufen und Ausdrucken der Kandidatenscheine liegt ausschließlich bei den KandidatInnen. Am Tag der Prüfungen müssen die Kandidaten ihr Identifikationsdokument und den ausgedruckten Kandidatenschein mit sich führen. Auf Tablets bzw. Mobil-Telefone heruntergeladene Kandidatenscheine sind ungültig, da keinerlei elektronische Geräte bei den Prüfungen zugelassen werden.
Falls Sie die Anmeldung mit der AMKA Nummer durchgeführt haben und jene mit der Ziffer Null (0) beginnt und Sie den Kandidatenschein nicht finden können, versuchen Sie es ohne die Ziffer Null (0).
Falls Sie eine Ausweis- bzw. Reisepassnummer eingegeben haben und Ihnen der Kandidatenschein nicht erscheint, müssen Sie sichergehen, dass a) Ihre Tastatur auf lateinische Schriftzeichen eingestellt ist und dass Sie b) keinen Leerschritt zwischen Buchstaben und Ziffern gelassen haben.
z.B.
Ihre Ausweisnummer lautet ΑB 123456*.
Falsche Suchanfragen:
X Sie geben die Ausweisnummer ein, während die Tastatur auf Griechisch gestellt ist (sie werden optisch genau die gleichen Schriftzeichen erkennen aber das System erkennt dies nicht und entnimmt dies als eine falsche Ausweisnummer).
X Sie geben die Ausweisnummer ein und lassen einen Leerschritt zwischen Buchstaben und Ziffern.
(AB⬌123456)
Korrekte Suchanfragen:
✔ Ihre Tastatur ist entweder auf Englisch oder auf Deutsch gestellt.
✔ Sie lassen keinen Leerschritt zwischen Buchstaben und Ziffern.
(ΑB123456)
*Falls die Ausweisnummer einen griechischen Buchstaben beinhaltet, muss jener mit dem entsprechenden lateinischen Buchstaben ersetzt werden (z. B. Φ = F).
Falls der Kandidatenschein trotzdem nicht erscheint, müssen Sie mit dem ÖSD Institut Griechenland unter der Telefonnummer 210 6795092-3 oder per E-Mail unter
Für Kandidaten bei denen eine Lernschwäche vorliegt, ist 50% mehr Zeit bei den Fertigkeiten Lesen und Schreiben vorgesehen. In diesem Fall muss zusammen mit den Anmeldedokumenten auch die entsprechende ärztliche Bescheinigung, entweder per E-Mail, Fax oder Post dem ÖSD Institut zugeschickt werden.
Für Kandidaten, deren Prüfung spezielle Maßnahmen, technische Mittel oder spezielle Bedingungen voraussetzt, müssen Sie mit dem ÖSD Institut entweder telefonisch oder per E-Mail in Kontakt treten, damit alle Einzelheiten bzw. alle Möglichkeiten (welche mit der Prüfungsordnung konform sind) mit der entsprechenden Abteilung besprochen werden können. (Lesen Sie die Prüfungsordnung)
Vorbereitungsmaterialien finden Sie, indem Sie auf das jeweilige Niveau klicken.
Für die Prüfungsniveaus A1, A2 und B1 dürfen Sie kein Wörterbuch verwenden.
Bei der Niveaustufe B2 ist ein zweisprachiges Lexikon (Griechisch bzw. eine andere gewünschte Ausgangssprache - Deutsch) und bei den Niveaustufen C1 und C2 ein einsprachiges Lexikon (Deutsch-Deutsch) erlaubt. Der Gebrauch eines Wörterbuchs ist sowohl bei der schriftlichen Prüfung als auch bei der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung erlaubt.
Für die C1 und C2 Prüfungen dürfen Sie lediglich ein einsprachiges Wörterbuch (Deutsch-Deutsch) benutzen. Der Gebrauch eines Wörterbuchs ist sowohl bei der schriftlichen Prüfung als auch bei der Vorbereitung zur mündlichen Prüfung erlaubt.
Das ÖSD Institut stellt am Tag der Prüfung keine Wörterbücher zur Verfügung.
Ein Antrag auf Neubewertung sowohl des schriftlichen als auch des mündlichen Teils der Prüfung kann innerhalb von zehn Tagen nach der Notenbekanntgabe gestellt werden. Für die Neubewertung müssen Sie den Antrag auf Einspruch ausfühlen. Weiterhin müssen Sie eine Überweisung in Höhe von 50,00 Euro auf das Konto mit der IBAN: GR05 0171 5500 0065 5010 1340 955 der PIRAEUS BANK (SWIFT/BIC: PIRBGRAA) tätigen und die ΣΧΟΛΗ ΜΩΡΑΪΤΗ Α.Ε als Berechtigten und „Neubewertung des schriftlichen Teils“ oder „Neubewertung des mündlichen Teils“ als Verwendungszweck angeben. Falls Sie die Neubewertung der gesamten Prüfung wünschen, nehmen Sie die gleichen Schritte vor, überweisen Sie den Betrag in Höhe von 100,00 Euro auf das oben genannte Konto und geben Sie als Verwendungszweck „Neubewertung der gesamten Prüfung“ an. Weiterhin müssen Sie den ausgefüllten Antrag sowie die Überweisung per E-Mail an
Nach Abschluss des Prozesses der Neubewertung werden Sie ein elektronisches Schreiben mit der Bewertung erhalten. Das Ergebnis der Neubewertung wird auch die Endnote des Kandidaten bestimmen.
Es gibt keine Beschränkungen was die Anzahl von Wiederholungen betrifft. Sie können jede Prüfung bzw. jedes Prüfungsmodul beliebig oft ablegen. Bei halbmodularen Prüfungen kann der Teil Schriftliche Prüfung (Lesen, Hören, Schreiben) nur als Ganzer wiederholt werden. Der Kandidat hat das Recht, die Prüfung an einem beliebigen Prüfungstermin und Prüfungszentrum zu wiederholen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Gesamtzertifikats ist jedoch, dass alle Teile bzw. Module einer Prüfung innerhalb eines Kalenderjahres abgelegt und bestanden werden.
Sobald Ihnen die Verfügbarkeit der Zertifikate (per E-Mail) verkündet wird, können Sie Ihr Zertifikat vom ÖSD Institut Griechenland - Moraitis Schule (Papanastasiou & Ag. DImitriou, 154 52 Palaio Psychicko, 1. Stock), jeden Dienstag und Donnerstag von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr abholen.
Zertifikate von Minderjährigen können entweder von ihnen selbst oder von einem Elternteil bzw. dem Vormund, gegen das Vorzeigen des Personalausweises/Reisepasses, entgegengenommen werden. Dritte können das Zertifikat ebenfalls mit einer amtlichen Vollmacht und dem Vorzeigen des Personalausweises/Reisepasses entgegennehmen. Zertifikate von volljährigen Kandidaten können entweder vom Zertifikatsinhaber selbst (mit seinem/ihrem Personalausweis/Reisepass) oder von einer anderen Person mittels einer amtlichen Vollmacht und dem Vorzeigen des Personalausweises/Reisepasses entgegengenommen werden.
Die Zertifikatsinhaber, die ihren Wohnsitz außerhalb Attikas haben und jene, die mittels einer Sammelanmeldung über einen ÖSD-Plattform-Code von einer Sprachschule oder Schule zur Prüfung angemeldet werden, werden ihr Zertifikat per Kurierdienst erhalten (Das Zertifikat wird an die Adresse geschickt, die während der Anmeldung angegeben wurde).
Wenn Sie Ihr Zertifikat verloren haben, kann ein Duplikat von der ÖSD Zentrale in Österreich ausgehändigt werden. Die Kosten für den Duplikatdruck betragen 10,00 Euro für das Gesamtzertifikat und weitere 5,00 Euro für das Kärtchen. Den Betrag müssen Sie auf das Konto des Instituts mit der IBAN: GR05 0171 5500 0065 5010 1340 955 der PIRAEUS BANK (SWIFT/BIC: PIRBGRAA) tätigen und die ΣΧΟΛΗ ΜΩΡΑΪΤΗ Α.Ε als Berechtigten und „Duplikatdruck“ als Verwendungszweck angeben. Damit der Druck veranlasst werden kann, müssen Sie uns eine Kopie des Überweisungsscheins sowie eine amtliche Verlustbestätigung (mit einem Stempel vom KEP oder der Polizei) per E-Mail an
Hierbei ist zu notieren, dass aufgrund der EU-weit geltenden GDPR Regelungen, die Daten der Kandidaten nur für den Zeitraum von fünf Jahren aufbewahrt werden dürfen und nach Verstreich dieser Frist, sie unwiderruflich vernichtet werden müssen. Dies bedeutet, dass ein Duplikat nur im Zeitraum von fünf Jahren nach dem Erstdruck erstellt werden kann.
Das ÖSD Institut Griechenland bietet vier Prüfungsperioden im Jahr an, an denen die Kandidaten zu den Prüfungen antreten können. Die Prüfungsperioden sind: März, Juni, September und Dezember. Um die genauen Termine je nach Standort zu erfahren, klicken Sie bitte hier.
Ja, beide Prüfungen finden in der Regel immer am gleichen Tag statt, zugunsten der Teilnehmer, die von außerhalb der Stadt, wo die Prüfungen stattfinden, kommen. Dies ist jedoch nicht verbindlich.
Nein. Bei den Niveaus A1, A2, B2 und C1 gilt das Prinzip der Halbmodularität, bei welchem die zwei Teile, schriftlicher Teil (Lesen, Hören, Schreiben) und mündlicher Teil (Sprechen) unabhängig voneinander abgelegt werden können. Wenn ein Kandidat eine Fertigkeit der schriftlichen Prüfung (Lesen, Hören oder Scheiben) nicht besteht, muss der gesamte schriftliche Teil der Prüfung (Lesen, Hören und Schreiben) wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung (Sprechen), muss nur der mündliche Teil wiederholt werden.
Bei den Niveaus B1 und C2 gilt das Prinzip der modularen Prüfung. Dies bedeutet, dass bei Nichtbestehen eines Prüfungsmoduls (Lesen, Hören, Schreiben, Sprechen) lediglich das/die nicht bestandene Modul/e wiederholt werden muss/müssen.
In beiden Fällen (halbmodulares oder modulares Prüfungsmodell) müssen alle Prüfungsmodule (schriftliche und mündliche Prüfung bzw. Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen) innerhalb eines Jahres von Termin der Erstprüfung bestanden werden, damit der Kandidat ein Gesamtzertifikat bekommt. Falls diese Frist verstreicht, werden dem Kandidaten die bestandenen Modulzertifikate (schriftliche und mündliche Prüfung bzw. Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen) ausgehändigt, welche mittels derer Kombination einem Gesamtzertifikat gleichgestellt sind.
Die ÖSD Prüfungen folgen, je nach Niveaustufe, zwei verschiedene Arten von Prüfungsmodellen. Auf der einen Seite gibt es das modulare Prüfungsmodell, welches bei den Niveaustufen B1 und C2 vorliegt, und auf der anderen das halbmodulare Prüfungsmodell, welches bei den Niveaustufen A1, A2, B2 und C1 vorliegt.
Modulare Prüfung bei B1 und C2:
Bei den Niveaus B1 und C2 gilt das Prinzip der modularen Prüfung. Alle vier Prüfungsmodule (Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen) können zusammen oder in einer beliebigen Kombination abgelegt werden. Wenn alle vier Module innerhalb eines Jahres bestanden werden, wird zusätzlich zu den Modulzertifikaten automatisch ein Gesamtzertifikat ausgestellt. Falls ein oder mehrere Module nicht innerhalb eines Jahres nach der Erstprüfung bestanden werden, werden dem Kandidaten die/das entsprechende/n Modulzertifikat/e ausgehändigt. Alle vier Modulzertifikate zusammen sind einem Gesamtzertifikat gleichgestellt.
Halbmodulare Prüfung (Teilprüfung) bei A1, A2, B2 und C1
Bei den Niveaus A1, A2, B2 und C1 gilt das Prinzip der Halbmodularität (Teilprüfung), bei der die vier Fertigkeiten (Lesen, Hören, Schreiben und Sprechen) in zwei, statt vier, Module bzw. Teile unterteilt werden, und zwar dies der schriftlichen Prüfung (Lesen, Hören, Schreiben) und dies der mündlichen Prüfung (Sprechen). Beim schriftlichen Teil hat jede Niveaustufe eine Bestehensgrenze (50% bei A1 und A2 und 60% bei B2 und C1), welche der Kandidat erreichen muss, damit der schriftliche Teil als bestanden gilt. Zusätzlich zu der Bestehensgrenze, hat jede Fertigkeit der Schriftlichen Prüfung (Lesen, Hören und Schreiben) auch eine Mindestbestehensgrenze. Der Kandidat muss diese Mindestbestehensgrenze in jeder Fertigkeit erreichen und zeitgleich die Bestehensgrenze erreichen um das Modul bzw. den Teil der schriftlichen Prüfung zu bestehen. Um die mündliche Prüfung zu bestehen, muss der Kandidat die von der Niveaustufe abhängenden Bestehensgrenze (50% bei A1 und A2 und 60% bei B2 und C1) erreichen, um sie zu bestehen.
Hier ein Beispiel zum Bestehen der schriftlichen Prüfung bei B2:
Abschnitt Schriftlic |
Beispiel A | Beispiel B | Beispiel C | |||
Erreichte Punkte | Ergebnis | Erreichte Punkte | Ergebnis | Erreichte Punkte | Ergebnis | |
Lesen (min. 10/ max. 20) |
9/20 | nicht bestanden | 10/20 | bestanden |
10/20 |
bestanden |
Hören (min. 10/ max. 20) |
13/20 | bestanden | 10/20 | bestanden |
15/20 |
bestanden |
Schreiben (min. 15/ max. 30) |
21/30 | bestanden | 21/30 | bestanden | 17/30 | bestanden |
Gesamt Schriftlich (min. 42/ max. 70) |
43/70 | nicht bestanden | 41/70 | nicht bestanden | 42/70 | bestanden |
Grundsätzlich sind ÖSD-Zertifikate unbefristet gültig. Behörden verlangen jedoch gelegentlich die Vorlage von Zertifikaten, die z. B. nicht älter als zwei oder fünf Jahre sind.
✔ blauer oder schwarzer Kugelschreiber, der nicht wegradierbar ist (Bleistift NUR für Notizen)
✔ eine herkömmliche Uhr
✔ ein Wörterbuch (ab B2) ohne Notizen oder Briefbeispiele
✔ etwas zu Essen und zu Trinken
X Handy, Smartphone, Smartwatch, Tablet usw.
X Notizen (wenn die KandidatInnen welche dabei haben, müssen jene vor Betreten des Prüfungszentrums abgegeben werden)
Abholzeiten der Zertifikate (nach Absprache)
Beratungszeiten (nach Absprache)
Die Moraitis Schule ist Träger und Sitz des ÖSD in Griechenland und bildet weltweit das einzige ÖSD Institut und die einzige Außenstelle des ÖSD.
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